Neuer Ratgeber der BAGSO

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) hat neu den Ratgeber "Zu Hause gut versorgt" mit vielen nützlichen Tipps für das Leben im Alter herausgegeben. Der Ratgeber ist kostenlos.

Seminare des Klinikums Leverkusen

siehe insbesondere 

Krebsseminare

 

Versorgungsmedizinische Verordnung - Grundsätze

Die versorgungsmedizinische Verordnung regelt die Festlegung des Prozentsatzes zur Schwerbehinderung. Ab 50 % gilt man als Schwerbehinderter. Dies kann man steuerlich geltend machen. Nach einer Krebserkrankung wird dem Betroffenen ohne weiteres Zutun ein Schwerbehindertenprozentsatz zugewiesen. Nach einer Heilungsbewährung von 2 - 5 Jahren wird dieser Prozentsatz überprüft und in der Regel niedriger angesetzt. Die Betroffenen sollten das nicht unwidersprochen hinnehmen. Hilfe bieten Rechtsanwälte der Sozialhilfe oder aber der Sozialverband VDK an. Wenn Sie die Verordnung einsehen wollen (ab Kap. 10 S. 70) Krebserkrankungen der Verdauungsorgane), klicken Sie auf folgenden Link:

Selbsthilfetag 2019

 

Ein Termin steht noch nicht fest. 


Der Paritätische NRW
Kreisgruppe Rheinisch-Bergischer Kreis
Sachbearbeitung Selbsthilfe-Kontaktstelle Bergisches Land
Paffrather Straße 70 | 51465 Bergisch Gladbach
Telefon: (0 22 02) 9 36 89 17
Telefax: (0 22 02) 9 36 89 23
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www.selbsthilfe-bergisches-land.de